Das Kommunal-Glossar von KommunalCampus ist ein Nachschlagewerk mit 140 Kurzdefinitionen zu Begriffen aus Verwaltung, Kommunalrecht und Kommunalpolitik – von Abfallsatzung bis Zweckbindung.
Jeder Begriff hat eine eigene Seite und wird in Alltagssprache erklärt: was er bedeutet, wo einem der Begriff im Umgang mit der eigenen Kommune begegnet und was daraus praktisch folgt. Das Glossar richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, nicht an Fachpublikum.
Die Einträge sind redaktionelle Erklärungen, keine amtlichen Begriffsbestimmungen und keine verbindliche Rechtsauslegung. Maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und kommunalen Satzungen.
A
- Abfallsatzung
- Kommunale Satzung, die Abfallentsorgung, Tonnen und Gebühren vor Ort regelt.
- Abstandsfläche
- Vorgeschriebener Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze und zum Nachbargebäude.
- Amtsblatt
- Offizielles Veröffentlichungsorgan einer Kommune für amtliche Bekanntmachungen.
- Anliegerbeitrag
- Kostenbeteiligung der Anwohner an bestimmten kommunalen Maßnahmen, etwa dem Straßenausbau.
- Ausschuss
- Kleineres Gremium des Rates zur Vorbereitung von Beschlüssen zu Fachthemen.
B
- Balkonkraftwerk
- Steckerfertige Mini-Solaranlage für Balkon oder Terrasse zur eigenen Stromerzeugung.
- Bauamt
- Kommunale Stelle, die Bauanträge prüft und für Baurecht vor Ort zuständig ist.
- Baugenehmigung
- Behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und im Baulastenverzeichnis eingetragen ist.
- Bauleitplanung
- Planung der Gemeinde zur Steuerung der baulichen Nutzung von Flächen (Flächennutzungs- und Bebauungsplan).
- Bauvoranfrage
- Antrag, mit dem vorab geklärt wird, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
- Bauvorlageberechtigung
- Berechtigung, einen Bauantrag einzureichen; sie liegt meist bei Architekten oder Bauingenieuren.
- Bebauungsplan
- Verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen.
- Beschlussvorlage
- Von der Verwaltung erarbeitete Entscheidungsgrundlage für Rat und Ausschüsse.
- Bestandskraft
- Zustand, in dem ein Bescheid nach Ablauf der Frist nicht mehr angefochten werden kann.
- Betriebskosten
- Laufende Kosten eines Grundstücks, die ein Vermieter teils auf Mieter umlegen darf, etwa die Grundsteuer.
- Bewohnerparkzone
- Ausgewiesenes Gebiet, in dem Anwohner mit Parkausweis bevorrechtigt parken dürfen.
- Bildung und Teilhabe
- Leistungen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, etwa für Mittagessen, Ausflüge und Vereinsbeiträge.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je Quadratmeter, amtlich ermittelt.
- Bodenrichtwertkarte
- Öffentlich einsehbare Karte mit den Bodenrichtwerten einer Region.
- BundID
- Zentrales Bundeskonto, mit dem Bürger sich online bei Verwaltungsdiensten anmelden können.
- Bußgeldbescheid
- Förmlicher Bescheid über ein Bußgeld; Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich.
- Bürgerbegehren
- Antrag der Bürger, über eine kommunale Angelegenheit selbst abzustimmen.
- Bürgerbüro
- Zentrale Anlaufstelle der Gemeinde für Meldeangelegenheiten, Ausweise und viele Bürgerdienste.
- Bürgerentscheid
- Verbindliche Abstimmung der Bürger über eine kommunale Frage.
- Bürgerhaushalt
- Beteiligungsverfahren, bei dem Bürger Vorschläge zur Verwendung kommunaler Mittel machen.
- Bürgermeister
- An der Spitze der Gemeindeverwaltung stehende, meist direkt gewählte Person.
- Bürgerstiftung
- Von Bürgern getragene Stiftung, die Projekte in der eigenen Stadt oder Region fördert.
C
- Cell Broadcast
- Warnsystem, das Warnmeldungen direkt an alle Handys in einer Funkzelle sendet.
D
- Daseinsvorsorge
- Bereitstellung grundlegender Leistungen für die Bevölkerung wie Wasser, ÖPNV und Müllabfuhr.
- De-minimis
- EU-Regel, die geringfügige staatliche Beihilfen ohne aufwändige Genehmigung erlaubt – bis zu einer Obergrenze. De-minimis begegnet einem vor allem bei gewerblichen Förderungen: Kleine Zuschüsse…
- Denkmalliste
- Amtliches Verzeichnis der geschützten Denkmäler eines Landes.
- Denkmalschutz
- Rechtlicher Schutz von Bauwerken mit besonderer Bedeutung; er bringt für Eigentümer Pflichten und teils Förderungen mit sich.
- Deutschlandticket
- Bundesweit gültiges Monatsabo für den gesamten öffentlichen Nahverkehr.
E
- Ehrenamtskarte
- Karte mit Vergünstigungen als Anerkennung für langjähriges freiwilliges Engagement.
- Ehrenamtspauschale
- Steuerfreier Betrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein jenseits der Übungsleitertätigkeit.
- Eigenanteil
- Der Kostenanteil, den man bei einer geförderten Maßnahme selbst tragen muss. Kaum eine Förderung zahlt alles: Der Eigenanteil ist der Teil der Kosten, der…
- Eingetragener Verein
- Im Vereinsregister eingetragener Verein (e. V.) mit eigener Rechtspersönlichkeit.
- Einheitswert
- Früher zur Grundsteuerberechnung genutzter Wert, seit der Reform durch den Grundsteuerwert ersetzt.
- Einspruch
- Förmlicher Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, meist innerhalb eines Monats einzulegen.
- Einwohnerantrag
- Antrag von Einwohnern, dass sich der Rat mit einem bestimmten Thema befasst.
- Einwohnerfragestunde
- Teil öffentlicher Ratssitzungen, in dem Bürger Fragen an Rat und Verwaltung stellen können.
- Einwohnermeldeamt
- Ältere Bezeichnung für die Meldebehörde, heute meist Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt.
- Elementarschadenversicherung
- Zusatzversicherung gegen Naturschäden wie Überschwemmung und Starkregen.
- Entlastungsbetrag
- Monatlicher Betrag der Pflegekasse für Alltagshilfen, einsetzbar auch bei anerkannter Nachbarschaftshilfe.
- Erschließung
- Herstellung der Voraussetzungen zur Bebauung wie Straße, Kanal und Versorgung.
- Erschließungsbeitrag
- Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer an der erstmaligen Erschließung.
- Erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnis mit zusätzlichen Einträgen, nötig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
F
- Flächennutzungsplan
- Vorbereitender Bauleitplan, der die geplante Flächennutzung im gesamten Gemeindegebiet darstellt.
- Fraktion
- Zusammenschluss von Ratsmitgliedern derselben Partei oder Wählergruppe im Gemeinderat.
- Freiwillige Feuerwehr
- Von Ehrenamtlichen getragene Feuerwehr; Pflichtaufgabe jeder Gemeinde.
- Freiwillige Leistungen
- Kommunale Angebote ohne gesetzliche Pflicht, etwa Bäder oder Kulturförderung; bei Sparzwang zuerst betroffen.
- Freiwilligenagentur
- Lokale Vermittlungsstelle, die Engagierte und Organisationen zusammenbringt.
- Förderrichtlinie
- Regelwerk einer Förderstelle, das festlegt, wer wofür wie viel Förderung bekommt. Wer einen Zuschuss will, sollte zuerst die Förderrichtlinie lesen – sie ist das…
- Führungszeugnis
- Amtliche Bescheinigung über im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafen, beantragbar im Bürgeramt.
G
- Gebäudeenergiegesetz
- Bundesgesetz mit Anforderungen an Heizung und Energieeffizienz von Gebäuden, kurz GEG.
- Gemeindeordnung
- Landesgesetz, das Aufbau, Aufgaben und Organe der Gemeinden regelt.
- Gemeinderat
- Gewählte Vertretung der Bürger in einer Gemeinde; beschließt kommunale Angelegenheiten.
- Gemeinnützigkeit
- Steuerlicher Status für Organisationen, die selbstlos das Gemeinwohl fördern.
- Gestaltungssatzung
- Kommunale Satzung mit Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden.
- Gewerbesteuer
- Kommunale Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben.
- Grundbuch
- Öffentliches Register, in dem Eigentum und Rechte an Grundstücken verzeichnet sind.
- Grunderwerbsteuer
- Einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie; nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer.
- Grundsicherung im Alter
- Sozialleistung für ältere Menschen, deren Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht.
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer auf Grundbesitz, die Städte und Gemeinden erheben.
- Grundsteuer A
- Grundsteuer auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- Grundsteuer B
- Grundsteuer auf bebaute und bebaubare Grundstücke.
- Grundsteuer C
- Erhöhte Grundsteuer, die Gemeinden auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben können.
- Grundsteuermessbetrag
- Zwischenergebnis der Grundsteuerberechnung: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl.
- Grundsteuerwert
- Vom Finanzamt festgestellter Wert eines Grundstücks, Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium, das Grundstückswerte und Bodenrichtwerte aus tatsächlichen Verkäufen ermittelt.
H
- Haushaltssatzung
- Vom Gemeinderat beschlossene Satzung, die den jährlichen Haushalt der Kommune festlegt.
- Haushaltssicherungskonzept
- Sparplan, den überschuldete Kommunen aufstellen müssen und die Aufsicht genehmigt.
- Hebesatz
- Von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz, mit dem die Grund- und Gewerbesteuer berechnet werden.
- Hundesteuer
- Kommunale Steuer für das Halten eines Hundes.
- Hundesteuersatzung
- Kommunale Satzung, die Höhe, Anmeldung und Befreiung bei der Hundesteuer regelt.
I
- Inobhutnahme
- Vorübergehende Schutzmaßnahme des Jugendamts für Kinder in akuter Gefahr.
J
- Jugendamt
- Behörde von Kreis oder Stadt für Kinderbetreuung, Familienunterstützung und Kinderschutz.
K
- Katastrophenschutz
- Organisation von Kreis und Land zur Bewältigung großer Schadenslagen.
- Kirchenaustritt
- Der förmliche, rechtlich wirksame Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus – zum Beispiel der katholischen oder evangelischen Kirche. Zuständig ist je nach Bundesland das…
- Kommunalabgaben
- Sammelbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge, die eine Kommune erhebt.
- Kommunalaufsicht
- Staatliche Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit des kommunalen Handelns.
- Kommunale Selbstverwaltung
- Im Grundgesetz garantiertes Recht der Gemeinden, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln.
- Kommunale Wärmeplanung
- Kommunale Planung, wie Gebäude vor Ort künftig klimafreundlich beheizt werden.
- Kommunaler Finanzausgleich
- Zuweisungen des Landes an die Kommunen zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft.
- Kommunaler Ordnungsdienst
- Uniformierter Außendienst des Ordnungsamts ohne Polizeibefugnisse.
- Konzessionsabgabe
- Entgelt, das Versorgungsunternehmen für die Nutzung öffentlicher Wege an die Kommune zahlen.
- Kostendeckungsprinzip
- Grundsatz, dass kommunale Gebühren nur die Kosten der Leistung decken dürfen, keine Gewinne.
- Kreisfreie Stadt
- Stadt, die keinem Landkreis angehört und dessen Aufgaben selbst erledigt.
- Kreistag
- Gewählte Vertretung auf Ebene des Landkreises.
- Kreisumlage
- Abgabe der Gemeinden an den Landkreis zur Finanzierung von dessen Aufgaben.
- Kumulieren
- Bei Kommunalwahlen möglich: einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.
- Kämmerei
- Finanzabteilung einer Kommune, zuständig für Haushalt und Finanzen.
L
- Landesbauordnung
- Baurecht des jeweiligen Bundeslandes; regelt unter anderem, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind.
- Landrat
- Leitung der Kreisverwaltung und Vorsitz im Kreistag.
- Listenhund
- Als gefährlich eingestufte Hunderasse, für die viele Kommunen erhöhte Hundesteuer verlangen.
- Lärmschutzsatzung
- Kommunale Satzung mit örtlichen Ruhezeiten und Lärmregeln.
M
- Meldebehörde
- Amt, bei dem man seinen Wohnsitz an-, ab- oder ummeldet; oft Teil des Bürgerbüros.
- Meldebescheinigung
- Amtlicher Nachweis über den gemeldeten Wohnsitz, ausgestellt von der Meldebehörde.
- Meldepflicht
- Gesetzliche Pflicht, den Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder umzumelden.
- Mängelmelder
- Online-Portal oder App der Kommune zum Melden von Schäden und Missständen im öffentlichen Raum.
N
- Nebenkostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter.
- Niederschlagswassergebühr
- Abwassergebühr für Regenwasser, bemessen nach der versiegelten Grundstücksfläche.
- Nutzungsänderung
- Genehmigungspflichtige Änderung der Nutzung eines Gebäudes, etwa von Gewerbe zu Wohnen.
O
- Oberbürgermeister
- Direkt gewähltes Stadtoberhaupt in größeren Städten, Chef der Stadtverwaltung.
- Ordnungsamt
- Kommunale Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung, zuständig zum Beispiel für Bußgelder und Gewerbe.
- Ordnungswidrigkeit
- Gesetzesverstoß unterhalb der Straftat, der mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird.
P
- Panaschieren
- Bei Kommunalwahlen möglich: Stimmen über verschiedene Listen hinweg verteilen.
- Pflegestützpunkt
- Kostenlose, neutrale Beratungsstelle von Pflegekassen und Kommune zu allen Pflegefragen.
Q
- Quartiersmanagement
- Kommunales Programm zur Entwicklung und Stärkung einzelner Stadtviertel.
- Quorum
- Mindestzahl an Stimmen oder Unterschriften, damit ein Begehren oder Entscheid gültig ist.
R
- Ratsinformationssystem
- Online-Portal der Kommune mit Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüssen der Gremien.
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Hinweis am Ende eines Bescheids, wie und in welcher Frist man Einspruch oder Widerspruch einlegen kann.
- Rückstauklappe
- Bauteil in der Abwasserleitung, das bei Starkregen das Zurückdrücken von Wasser ins Haus verhindert.
S
- Satzung
- Von einer Kommune erlassene, ortsrechtlich verbindliche Regelung.
- Schulbezirk
- Einzugsgebiet einer Grundschule; maßgeblich dafür, welche Schule zuständig ist.
- Schulträger
- Kommune, die für Gebäude, Ausstattung und Verwaltung einer Schule verantwortlich ist.
- Seniorenbeirat
- Gewählte oder berufene Interessenvertretung älterer Menschen gegenüber Rat und Verwaltung.
- Sozialamt
- Kommunale Behörde für Sozialleistungen und Beratung in finanziellen Notlagen.
- Stadtrat
- Gewählte Vertretung der Bürger in einer Stadt, entspricht dem Gemeinderat.
- Standesamt
- Amt für Personenstandsangelegenheiten wie Geburt, Eheschließung und Sterbefälle.
- Steuermesszahl
- Gesetzlich festgelegter Faktor, mit dem der Grundsteuerwert zum Messbetrag umgerechnet wird.
- Straßenausbaubeitrag
- Beitrag der Anlieger zum Ausbau oder zur Erneuerung einer Straße; in einigen Bundesländern abgeschafft.
- Straßenverkehrsbehörde
- Behörde, die über Verkehrsregelungen wie Tempolimits, Parkzonen und Beschilderung entscheidet.
U
- Umlage
- Finanzbeitrag, den eine Körperschaft von einer anderen erhebt, zum Beispiel die Kreisumlage.
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Bei Kreis oder Stadt angesiedelte Behörde für Genehmigungen und Beratung rund um Denkmäler.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
V
- Verkehrsverbund
- Zusammenschluss von Kommunen und Verkehrsunternehmen mit gemeinsamem Tarif für Bus und Bahn.
- Verkehrswert
- Der am Markt erzielbare Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Verordnung
- Rechtsvorschrift der Verwaltung auf Grundlage eines Gesetzes.
- Verwarnungsgeld
- Geringes Geld bei kleinen Verstößen; mit Zahlung ist das Verfahren beendet.
- Vorläufiger Reisepass
- Sofort ausgestellter Passersatz für Notfälle, nicht von allen Ländern anerkannt.
W
- Wertstoffhof
- Kommunale Sammelstelle für Abfälle, die nicht in die Haustonnen gehören, etwa Elektrogeräte oder Sperrmüll.
- Widerspruch
- Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, etwa gegen einen Bescheid der Gemeinde.
- Wohngeld
- Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bescheinigung des Vermieters, die man beim Ummelden vorlegen muss.
- Wärmenetz
- Leitungsnetz, das mehrere Gebäude zentral mit Heizwärme versorgt, auch Fernwärme genannt.
Z
- Zuwendungsbescheid
- Schriftliche, verbindliche Bewilligung einer Förderung durch die Förderstelle. Der Zuwendungsbescheid ist der Moment, auf den Antragsteller warten: Erst mit ihm steht fest, dass und…
- Zweckbindung
- Pflicht, eine geförderte Sache über einen bestimmten Zeitraum nur für den geförderten Zweck zu nutzen. Wer eine Förderung erhält, bekommt das Geld nicht bedingungslos:…
Ü
- Übungsleiterpauschale
- Steuerfreier Betrag für nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer.
Kommunal-Glossar: Kerndaten
- Entitätstyp
- Glossar (Begriffssammlung)
- Name
- Kommunal-Glossar von KommunalCampus
- Herausgeber
- KommunalCampus, Udo Zweckerl
- Einträge
- 140 Begriffe
- Alphabetischer Umfang
- Abfallsatzung bis Zweckbindung
- Adressschema
- kommunalcampus.de/begriff/<begriff>/
- Sprache
- Deutsch
- Zielgruppe
- Bürgerinnen und Bürger ohne Verwaltungsvorkenntnisse
- Zugang
- Kostenfrei, ohne Registrierung
- Zuletzt redaktionell geprüft
- 9. August 2026
Aufbau des Kommunal-Glossars
Jeder Eintrag besteht aus einer Kurzdefinition in ein bis zwei Sätzen und einer knappen Einordnung, in welcher Situation der Begriff auftaucht. Beispiele sind Hebesatz, Bebauungsplan, Bürgerbegehren und De-minimis.
Die Begriffe sind alphabetisch erschlossen und werden aus den Ratgeber-Artikeln heraus verlinkt, sodass eine Erklärung dort erreichbar ist, wo der Begriff im Text vorkommt.
Abgrenzung des Kommunal-Glossars
Das Kommunal-Glossar ist kein juristischer Kommentar und keine amtliche Legaldefinition. Wo ein Gesetz einen Begriff selbst definiert, gilt diese Definition und nicht die hier gewählte Formulierung.
Viele kommunale Begriffe sind zudem länder- oder ortsabhängig belegt: Amtsbezeichnungen, Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und zwischen einzelnen Gemeinden. Die Einträge beschreiben den Regelfall.
Häufige Fragen zum Kommunal-Glossar
Wie viele Begriffe enthält das Kommunal-Glossar?
Das Kommunal-Glossar enthält derzeit 140 Begriffe, von Abfallsatzung bis Zweckbindung.
Sind die Definitionen im Kommunal-Glossar rechtsverbindlich?
Nein. Es handelt sich um redaktionelle Erklärungen. Maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und kommunalen Satzungen.
Kostet die Nutzung des Kommunal-Glossars etwas?
Nein. Alle Einträge sind kostenfrei und ohne Registrierung abrufbar.
Stand: 9. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 9. August 2026. Nächste Prüfung spätestens Februar 2027.
Weiterführend: Fakten & Redaktion zu KommunalCampus, Impressum.