Eingetragener Verein

Im Vereinsregister eingetragener Verein (e. V.) mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sobald ein Verein ins Vereinsregister eingetragen ist, wird er rechtlich selbstständig – erkennbar am Kürzel ‚e. V.‘

Genauer erklärt

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist ein Zusammenschluss von Personen zu einem gemeinsamen, nicht wirtschaftlichen Zweck, der ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist. Mit der Eintragung erlangt er Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB).

Er kann dann selbst Verträge schließen, klagen und Eigentum halten; für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich der Verein, nicht die Mitglieder. Erforderlich sind mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und ein Vorstand.

Viele Vereine streben zusätzlich die Gemeinnützigkeit an, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für das Vereinsleben – von Sport über Kultur bis Soziales.