Von einer Kommune erlassene, ortsrechtlich verbindliche Regelung.
Satzungen sind das wichtigste Rechtsetzungsinstrument der kommunalen Selbstverwaltung: Mit ihnen regelt eine Gemeinde ihre eigenen Angelegenheiten verbindlich fĂĽr alle BĂĽrgerinnen und BĂĽrger.
Genauer erklärt
Das Recht, Satzungen zu erlassen (Satzungshoheit), folgt aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) und wird in den Gemeindeordnungen der Länder ausgestaltet. Eine Satzung ist materielles Ortsrecht und bindet – anders als eine rein interne Verwaltungsanweisung – die Allgemeinheit.
Zu den bekanntesten Beispielen zählen die Haushaltssatzung, die Hundesteuersatzung, Gebühren- und Beitragssatzungen sowie der Bebauungsplan, der als Satzung beschlossen wird.
Beschlossen wird eine Satzung vom Gemeinderat; anschließend muss sie öffentlich bekannt gemacht werden – etwa im Amtsblatt –, um in Kraft zu treten. Formfehler bei der Bekanntmachung können zur Unwirksamkeit führen. Satzungen unterliegen der Kommunalaufsicht und können vor den Verwaltungsgerichten im Wege der Normenkontrolle (§ 47 VwGO) überprüft werden.