Staatliche Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit des kommunalen Handelns.
Kommunen verwalten sich selbst – aber nicht ohne Kontrolle: Der Staat wacht darüber, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.
Genauer erklärt
Als Gegengewicht zur kommunalen Selbstverwaltung prüft die Kommunalaufsicht das Handeln der Gemeinden. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf eine reine Rechtsaufsicht (Gesetzmäßigkeit), nicht auf Zweckmäßigkeit; bei übertragenen staatlichen Aufgaben tritt die Fachaufsicht hinzu.
Aufsichtsbehörde ist je nach Land und Gemeindegröße meist der Landrat bzw. das Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden, darüber die Bezirksregierung oder das Innenministerium. Die Grundlagen finden sich in der jeweiligen Gemeindeordnung.
Die Instrumente reichen von milden bis eingriffsintensiven Mitteln: Informations- und Beanstandungsrecht, Anordnung, Ersatzvornahme bis hin zur Bestellung eines Beauftragten. Bestimmte Beschlüsse – etwa Teile der Haushaltssatzung – bedürfen sogar der Genehmigung.