Kommunale Selbstverwaltung

Im Grundgesetz garantiertes Recht der Gemeinden, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln.

Dass Städte und Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln dürfen, ist keine Selbstverständlichkeit – es ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht.

Genauer erklärt

Die kommunale Selbstverwaltung ist das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Sie ist in Art. 28 Abs. 2 GG garantiert.

Dazu gehören Hoheiten wie Planung, Personal, Organisation, Satzungsrecht und Finanzen – etwa das Recht auf eigene Hebesätze. Der Staat darf über die Kommunalaufsicht nur die Rechtmäßigkeit prüfen, nicht die Zweckmäßigkeit.

Grenzen ergeben sich aus den Gesetzen und der Finanzausstattung; leere Kassen können die Selbstverwaltung faktisch aushöhlen. Ausgestaltet wird sie durch die Gemeindeordnung des jeweiligen Landes.