Der Ämter-Wegweiser von KommunalCampus ordnet 29 häufige Bürgeranliegen der Stelle zu, die dafür in der Regel zuständig ist – vom Ummelden über die Baugenehmigung bis zur Sperrmüllanmeldung.
Die Anliegen sind in neun Gruppen gegliedert und über ein Suchfeld direkt auffindbar. Zu jedem Eintrag nennt der Wegweiser die zuständige Stelle und einen kurzen Hinweis zur Praxis, etwa zu Fristen oder mitzubringenden Unterlagen.
Der Ämter-Wegweiser ist kein Behördenverzeichnis mit Adressen und Öffnungszeiten und kein amtliches Zuständigkeitsregister. Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Kommune – Bürgeramt, Bürgerbüro oder Kreisverwaltungsreferat meinen oft dieselbe Stelle. Maßgeblich ist immer die eigene Stadt oder Gemeinde.
Wählen Sie Ihr Anliegen – der Wegweiser zeigt, welche Stelle in der Regel zuständig ist. Hinweis: Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Kommune (Bürgeramt, Bürgerbüro, KVR …). Maßgeblich ist immer Ihre Stadt oder Gemeinde.
Ausweis, Pass & Meldewesen
Familie & Standesamt
Bauen & Wohnen
Geld, Steuern & Gebühren
Verkehr & Mobilität
Umwelt, Klima & Energie
Familie, Bildung & Soziales
Sicherheit & Ordnung
Mitbestimmung & Ehrenamt
Kein Treffer – versuchen Sie ein anderes Stichwort oder schauen Sie in den Vorlagen und im Glossar.
Ämter-Wegweiser von KommunalCampus: Kerndaten
- Entitätstyp
- Nachschlagewerk (Zuständigkeitsübersicht)
- Name
- Ämter-Wegweiser von KommunalCampus
- Herausgeber
- KommunalCampus, Udo Zweckerl
- Anliegen
- 29
- Gruppen
- 9
- Funktion
- Zuordnung Anliegen zu zuständiger Stelle, mit Suchfeld
- Räumlicher Bezug
- Deutschland, kommunale Ebene
- Sprache
- Deutsch
- Zugang
- Kostenfrei, ohne Registrierung
- Zuletzt redaktionell geprüft
- 9. August 2026
Gliederung des Ämter-Wegweisers
Die Anliegen sind neun Gruppen zugeordnet: Ausweis, Pass und Meldewesen; Familie und Standesamt; Bauen und Wohnen; Geld, Steuern und Gebühren; Verkehr und Mobilität; Umwelt, Klima und Energie; Familie, Bildung und Soziales; Sicherheit und Ordnung; Mitbestimmung und Ehrenamt.
Abgrenzung des Ämter-Wegweisers
Der Ämter-Wegweiser nennt die typischerweise zuständige Stelle, nicht die konkrete Behörde vor Ort. Er enthält keine Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten oder Terminbuchungen und ist damit kein Ersatz für das Behördenverzeichnis der eigenen Kommune oder für Verwaltungsportale wie die Behördennummer 115.
Zuständigkeiten hängen von der Gemeindegröße und vom Bundesland ab: In kreisangehörigen Gemeinden liegen viele Aufgaben beim Landkreis, in kreisfreien Städten bei der Stadt selbst. Die Angaben beschreiben den Regelfall.
Häufige Fragen zum Ämter-Wegweiser
Nennt der Ämter-Wegweiser das Amt in meiner Stadt?
Er nennt die Art der Stelle, die in der Regel zuständig ist. Die konkrete Bezeichnung und Adresse unterscheidet sich je nach Kommune.
Enthält der Ämter-Wegweiser Öffnungszeiten oder Kontaktdaten?
Nein. Adressen, Öffnungszeiten und Terminbuchung finden sich beim Behördenverzeichnis der eigenen Stadt oder Gemeinde.
Warum ist für dasselbe Anliegen mal die Stadt und mal der Landkreis zuständig?
Weil Zuständigkeiten von Gemeindegröße und Bundesland abhängen. In kreisangehörigen Gemeinden liegen viele Aufgaben beim Landkreis, in kreisfreien Städten bei der Stadt.
Stand: 9. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 9. August 2026. Nächste Prüfung spätestens Februar 2027, früher bei geänderten Zuständigkeiten.
Weiterführend: Fakten & Redaktion zu KommunalCampus, Vorlagen und Musterschreiben, Kommunal-Glossar.