Leitung der Kreisverwaltung und Vorsitz im Kreistag.
Der Landrat steht an der Spitze des Landkreises – und ist dabei oft Doppelfunktionär: kommunaler Wahlbeamter und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Genauer erklärt
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung (das Landratsamt), führt in vielen Ländern den Vorsitz im Kreistag und vertritt den Kreis nach außen.
In mehreren Ländern ist das Landratsamt zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde. Der Landrat nimmt dann neben den Kreisaufgaben auch staatliche Aufgaben wahr – etwa die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden.
Je nach Land wird der Landrat direkt von den Bürgern oder vom Kreistag gewählt. Finanziert wird die Kreisebene maßgeblich über die Kreisumlage der Gemeinden.