Abgabe der Gemeinden an den Landkreis zur Finanzierung von dessen Aufgaben.
Der Landkreis erhebt selbst kaum eigene Steuern – die Kreisumlage seiner Gemeinden ist deshalb seine wichtigste Finanzierungsquelle.
Genauer erklärt
Da Landkreise über keine eigenen Realsteuern verfügen, decken sie den Finanzbedarf, den Zuweisungen und eigene Einnahmen nicht abdecken, über die Kreisumlage der kreisangehörigen Gemeinden. Sie ist ein Sonderfall der allgemeinen Umlage.
Der Kreistag legt jährlich den Umlagesatz fest; angewandt wird er auf die Umlagegrundlagen der Gemeinden (vor allem Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen). Finanzstärkere Gemeinden zahlen entsprechend mehr.
Die Höhe der Kreisumlage ist regelmäßig Streitpunkt zwischen Kreis und Gemeinden, weil sie die kommunale Finanzausstattung unmittelbar mindert. Die Rechtsprechung verlangt daher, dass der Kreis den Finanzbedarf der Gemeinden angemessen berücksichtigt.