Gewählte Vertretung auf Ebene des Landkreises.
Was der Gemeinderat für die Gemeinde ist, ist der Kreistag für den Landkreis – das oberste beschließende Organ der Kreisebene.
Genauer erklärt
Der Kreistag entscheidet über die Angelegenheiten des Kreises, beschließt dessen Haushalt und den Satz der Kreisumlage und kontrolliert die Kreisverwaltung.
Die Mitglieder werden bei der Kommunalwahl direkt gewählt. Vorsitz und Leitung der Verwaltung liegen – je nach Land – beim Landrat, der teils direkt von den Bürgern, teils vom Kreistag gewählt wird.
Der Kreis übernimmt überörtliche Aufgaben, die eine einzelne Gemeinde überfordern würden – etwa Kliniken, Berufsschulen, den ÖPNV, die Abfallwirtschaft und viele Sozialleistungen. Kreisfreie Städte haben keinen Kreistag, weil sie diese Aufgaben selbst wahrnehmen.