Amtsblatt

Offizielles Veröffentlichungsorgan einer Kommune für amtliche Bekanntmachungen.

Damit eine Satzung oder Verordnung überhaupt gilt, muss sie öffentlich bekannt gemacht werden – das klassische Medium dafür ist das Amtsblatt.

Genauer erklärt

Im Amtsblatt macht eine Kommune ihre amtlichen Bekanntmachungen rechtsverbindlich öffentlich – etwa Satzungen, Verordnungen, die Haushaltssatzung, die Auslegung von Bauleitplänen und Wahlbekanntmachungen. Erst mit der ordnungsgemäßen Bekanntmachung treten viele dieser Rechtsakte in Kraft.

Wie eine Gemeinde bekannt macht, regelt ihre Bekanntmachungssatzung. Neben einem eigenen gedruckten Amtsblatt sind – je nach Landesrecht – amtliche Mitteilungsblätter, Tageszeitungen oder zunehmend elektronische Amtsblätter im Internet zulässig.

Fehler bei der Bekanntmachung – falsches Medium, unvollständiger Text, formale Mängel – können dazu führen, dass eine Satzung unwirksam ist. Die korrekte Veröffentlichung ist daher rechtlich sensibel.