Verordnung

Rechtsvorschrift der Verwaltung auf Grundlage eines Gesetzes.

Anders als ein Gesetz wird eine Verordnung nicht vom Parlament, sondern von der Verwaltung erlassen – dafür braucht sie aber stets eine gesetzliche Ermächtigung.

Genauer erklärt

Eine Rechtsverordnung darf nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ergehen, die Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt (für den Bund Art. 80 GG, auf Landesebene entsprechende Regelungen). Sie ist damit abgeleitetes Recht und rangniedriger als das Gesetz, auf dem sie beruht.

Von der kommunalen Satzung unterscheidet sich die Verordnung dadurch, dass sie nicht auf der Selbstverwaltungshoheit beruht, sondern staatliche Aufgaben umsetzt. Auf örtlicher Ebene erlassen etwa die Ordnungsbehörden Gefahrenabwehr- bzw. Polizeiverordnungen.

Typische Beispiele sind Gefahrenabwehr-, Sperrzeit- oder Straßenreinigungsverordnungen. Verordnungen sind für die Allgemeinheit verbindlich, werden öffentlich bekannt gemacht und sind gerichtlich überprüfbar; für den Vollzug ist meist das Ordnungsamt zuständig.