Gemeinnützigkeit

Steuerlicher Status für Organisationen, die selbstlos das Gemeinwohl fördern.

Gemeinnützigkeit ist für Vereine mehr als ein Etikett – sie bringt Steuervorteile und die Erlaubnis, Spendenquittungen auszustellen.

Genauer erklärt

Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status, den das Finanzamt einer Körperschaft (etwa einem Verein oder einer Stiftung) zuerkennt, wenn sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Grundlage ist die Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).

Der Status bringt Steuervergünstigungen – etwa bei Körperschaft- und Gewerbesteuer – und das Recht, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Voraussetzung sind eine entsprechende Satzung und die tatsächliche gemeinnützige Geschäftsführung.

Gemeinnützige Organisationen können für ihre Aktiven auch die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale nutzen. Wird der Zweck nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen.