Steuerfreier Betrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein jenseits der Übungsleitertätigkeit.
Wer sich im Verein engagiert, darf dafür eine kleine Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten – die Ehrenamtspauschale.
Genauer erklärt
Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerfreier Betrag (aktuell 840 Euro im Jahr), den Menschen für eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlichen Bereich erhalten dürfen. Grundlage ist § 3 Nr. 26a EStG.
Anders als die Übungsleiterpauschale ist sie nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt, sondern gilt für allgemeine Aufgaben – etwa Vorstands-, Verwaltungs- oder Platzwarttätigkeit. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit der Organisation.
Die Pauschale ist steuer- und sozialabgabenfrei; darüber hinausgehende Zahlungen sind steuerpflichtig. Sie soll das Ehrenamt in Vereinen finanziell erleichtern.