Steuerfreier Betrag für nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer.
Wer im Verein anleitet, ausbildet oder betreut, kann dafür einen besonders hohen steuerfreien Betrag erhalten – die Übungsleiterpauschale.
Genauer erklärt
Die Übungsleiterpauschale (Übungsleiterfreibetrag) ist ein steuerfreier Betrag (aktuell 3.000 Euro im Jahr) für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlichen Bereich. Grundlage ist § 3 Nr. 26 EStG.
Begünstigt sind vor allem pädagogisch ausgerichtete Tätigkeiten – etwa als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Pfleger. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit des Auftraggebers.
Anders als die allgemeine Ehrenamtspauschale ist sie höher, aber auf diese anleitenden Tätigkeiten beschränkt. Der Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei.