Öffentliches Register, in dem Eigentum und Rechte an Grundstücken verzeichnet sind.
Wem gehört ein Grundstück und welche Rechte lasten darauf? Die verbindliche Antwort steht im Grundbuch.
Genauer erklärt
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken verbindlich dokumentiert. Geführt wird es vom Grundbuchamt beim Amtsgericht.
Es gliedert sich in Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (etwa Wegerechte) sowie Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden). Eintragungen genießen öffentlichen Glauben – man kann sich auf ihre Richtigkeit verlassen.
Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Rein öffentlich-rechtliche Lasten wie die Baulast stehen dagegen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.