Baulast

Öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und im Baulastenverzeichnis eingetragen ist.

Mit einer Baulast übernimmt ein Eigentümer freiwillig eine öffentlich-rechtliche Pflicht – oft, damit auf dem Nachbargrundstück überhaupt gebaut werden kann.

Genauer erklärt

Eine Baulast ist eine freiwillige, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärte Verpflichtung eines Eigentümers, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird ins Baulastenverzeichnis eingetragen und bindet auch spätere Eigentümer.

Typische Fälle sind Abstandsflächen-, Zufahrts- oder Stellplatzbaulasten – etwa wenn ein Grundstück nur über das Nachbargrundstück erschlossen ist. Anders als eine Grunddienstbarkeit steht die Baulast nicht im Grundbuch.

Die Baulast ist öffentlich-rechtlich und kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht wieder gelöscht werden. In einigen Ländern (etwa Bayern) gibt es das Instrument nicht; dort wird mit Dienstbarkeiten gearbeitet.