Bei Kreis oder Stadt angesiedelte Behörde für Genehmigungen und Beratung rund um Denkmäler.
Wer an einem Denkmal etwas ändern will, hat es meist mit der unteren Denkmalschutzbehörde zu tun – der ersten Anlaufstelle vor Ort.
Genauer erklärt
Die untere Denkmalschutzbehörde ist die kommunale Vollzugsbehörde des Denkmalrechts, meist bei Kreisen oder kreisfreien Städten angesiedelt. Sie setzt das Landesdenkmalschutzgesetz vor Ort um.
Sie entscheidet über denkmalrechtliche Erlaubnisse – etwa für Umbauten, Sanierungen oder den Abriss gelisteter Objekte – in der Regel im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde.
Für Eigentümer ist sie Ansprechpartner bei Fragen zum Denkmalschutz, zur Denkmalliste und zu Fördermitteln. Ohne ihre Zustimmung sind Veränderungen an Denkmälern unzulässig.