Denkmalliste

Amtliches Verzeichnis der geschützten Denkmäler eines Landes.

Ob ein Gebäude offiziell als Denkmal gilt, hängt in vielen Ländern am Eintrag in die Denkmalliste.

Genauer erklärt

Die Denkmalliste (Denkmalverzeichnis) ist das amtliche Verzeichnis der geschützten Kultur- und Baudenkmäler. Geführt wird sie von den Denkmalfachbehörden der Länder.

Ob der Eintrag den Schutz begründet (konstitutiv) oder ihn nur nachrichtlich festhält (deklaratorisch), hängt vom jeweiligen Landesdenkmalrecht ab. Für Eigentümer ist der Eintrag wichtig, weil er die Pflichten des Denkmalschutzes auslöst.

Veränderungen an gelisteten Objekten bedürfen der Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde. Zugleich eröffnet der Status Förder- und Steuervorteile.