Kostenbeteiligung der Anwohner an bestimmten kommunalen Maßnahmen, etwa dem Straßenausbau.
Wer an einer Straße wohnt, kann für deren Bau oder Ausbau zur Kasse gebeten werden – über den Anliegerbeitrag.
Genauer erklärt
Der Anliegerbeitrag ist ein Sammelbegriff für Beiträge, die Grundstückseigentümer für öffentliche Einrichtungen zahlen, von denen ihr Grundstück einen Vorteil hat – vor allem für Straßen, Gehwege und Kanäle.
Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweilige Beitragssatzung. Zu unterscheiden sind der einmalige Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung und der Straßenausbaubeitrag für die spätere Erneuerung.
Viele Länder haben die Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft oder auf Landesmittel umgestellt, weil sie für Anlieger sehr hohe Belastungen bedeuten konnten. Die konkrete Regelung ist daher stark landes- und satzungsabhängig.