Beitrag der Anlieger zum Ausbau oder zur Erneuerung einer Straße; in einigen Bundesländern abgeschafft.
Wird eine bestehende Straße erneuert, sollen davon vor allem die Anlieger profitieren – und wurden dafür lange zur Kasse gebeten.
Genauer erklärt
Der Straßenausbaubeitrag ist ein Beitrag der Anlieger für die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung einer bereits vorhandenen Straße. Rechtsgrundlage waren die Kommunalabgabengesetze der Länder und eine örtliche Ausbaubeitragssatzung.
Er ist vom einmaligen Erschließungsbeitrag zu unterscheiden, der die erstmalige Herstellung betrifft. Die Höhe richtete sich nach den Kosten und dem Vorteil des Grundstücks.
Weil die Beträge im Einzelfall fünfstellig werden konnten, haben viele Länder die Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder auf Landeszuschüsse umgestellt. Ob sie erhoben werden, hängt heute stark vom Bundesland ab; verwandt ist der Anliegerbeitrag.