Bei Kommunalwahlen möglich: Stimmen über verschiedene Listen hinweg verteilen.
Wer panaschiert, muss sich nicht für eine Liste entscheiden – die Stimmen dürfen über Parteigrenzen hinweg verteilt werden.
Genauer erklärt
Panaschieren ist das Verteilen der eigenen Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge (Listen) bei der Kommunalwahl. Der Wähler wählt also Personen statt nur einer Partei.
In Kombination mit dem Kumulieren ergibt sich ein stark personenbezogenes Wahlrecht: Man kann Kandidaten quer über die Listen auswählen und einzelnen mehrere Stimmen geben.
Das stärkt den Einfluss der Wähler auf die konkrete Zusammensetzung des Gemeinderats, macht die Auszählung aber aufwendiger. Verfügbar ist Panaschieren nur, wo das Landeswahlrecht es vorsieht.