An der Spitze der Gemeindeverwaltung stehende, meist direkt gewählte Person.
Der Bürgermeister ist zugleich Chef der Verwaltung und Repräsentant der Gemeinde – seine genaue Stellung hängt stark vom Bundesland ab.
Genauer erklärt
In den meisten Ländern leitet der haupt- oder ehrenamtliche Bürgermeister die Gemeindeverwaltung, führt den Vorsitz im Gemeinderat und vertritt die Gemeinde nach außen.
Gewählt wird er heute überwiegend direkt von den Bürgern, in der Regel für sechs bis acht Jahre. Meist ist die absolute Mehrheit nötig; andernfalls entscheidet eine Stichwahl.
Die Kommunalverfassungen unterscheiden sich erheblich – von der starken süddeutschen Bürgermeisterverfassung bis zu Modellen mit größerem Gewicht des Rates. Die Rahmenregeln stehen in der jeweiligen Gemeindeordnung. In größeren und kreisfreien Städten trägt er den Titel Oberbürgermeister.