Oberbürgermeister

Direkt gewähltes Stadtoberhaupt in größeren Städten, Chef der Stadtverwaltung.

In größeren und kreisfreien Städten heißt die Verwaltungsspitze Oberbürgermeister – mit besonderem Gewicht und oft eigenen Aufgaben.

Genauer erklärt

Der Oberbürgermeister ist in der Regel der Bürgermeister einer großen oder kreisfreien Stadt. Er leitet die Stadtverwaltung, führt den Vorsitz im Stadtrat und vertritt die Stadt nach außen.

In kreisfreien Städten nimmt er zusätzlich Aufgaben wahr, die sonst beim Landkreis liegen. Gewählt wird er meist direkt von den Bürgern für eine mehrjährige Amtszeit.

Ab welcher Größe der Titel geführt wird und welche Befugnisse damit verbunden sind, regelt die jeweilige Gemeindeordnung. Funktion und Stellung entsprechen im Kern denen eines Bürgermeisters.