Stadtrat

Gewählte Vertretung der Bürger in einer Stadt, entspricht dem Gemeinderat.

Der Stadtrat ist das kommunale Hauptorgan einer Stadt – oft als Stadtparlament bezeichnet, staatsrechtlich aber ein Organ der Selbstverwaltung, kein Parlament.

Genauer erklärt

Als gewählte Vertretung entscheidet der Stadtrat über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt – etwa Haushalt, Satzungen, Bauleitpläne und Gebühren – und kontrolliert die Verwaltung. Er entspricht dem Gemeinderat in kreisangehörigen Gemeinden.

Die Mitglieder werden bei der Kommunalwahl für meist fünf oder sechs Jahre gewählt und schließen sich zu Fraktionen zusammen. Vorberaten werden die Beschlüsse in den Ausschüssen.

Vorsitz und Leitung der Verwaltung liegen je nach Kommunalverfassung beim Bürgermeister; in größeren und kreisfreien Städten trägt dieser meist den Titel Oberbürgermeister.