Grundsteuer auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Die Grundsteuer A (‚agrarisch‘) betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und ist von der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke zu unterscheiden. Sie spielt vor allem in ländlich geprägten Gemeinden eine Rolle.
Ausführlich erklärt: Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede einfach erklärt