Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede einfach erklärt

Grundsteuer A, B und C – hinter diesen Buchstaben stecken drei unterschiedliche Formen der Grundsteuer. Wer sie kennt, versteht seinen Bescheid besser und weiß, welche Regel für das eigene Grundstück gilt.

Zusammenfassung

  • 🌾 Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • 🏘️ Grundsteuer B: bebaute und bebaubare Grundstücke – der Normalfall
  • 🚧 Grundsteuer C: möglich für unbebaute, baureife Grundstücke
  • 🏛️ Ob die C erhoben wird, entscheidet die Gemeinde

Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft

Die Grundsteuer A (das A steht für agrarisch) betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie gilt für entsprechend genutzte Flächen und ist für die meisten Privathaushalte nicht relevant.

Grundsteuer B: die häufigste Form

Die Grundsteuer B (baulich) betrifft alle übrigen Grundstücke – also bebaute und bebaubare Flächen wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder gewerblich genutzte Grundstücke. Für die allermeisten Eigentümer und Mieter ist diese Form gemeint, wenn von der Grundsteuer die Rede ist.

Grundsteuer C: gegen Spekulation mit Bauland

Mit der Reform kam die Möglichkeit der Grundsteuer C hinzu. Gemeinden können damit unbebaute, aber baureife Grundstücke höher besteuern. Ziel ist es, dass Bauland tatsächlich bebaut und nicht nur als Wertanlage gehalten wird. Ob eine Gemeinde die Grundsteuer C erhebt, entscheidet sie selbst.

Wie sich die Höhe der Grundsteuer im Einzelnen berechnet, lesen Sie im Überblick Grundsteuer verständlich erklärt.

Häufige Fragen

Welche Grundsteuer gilt für mein Wohnhaus?

Für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gilt die Grundsteuer B – sie betrifft alle bebauten und bebaubaren Grundstücke.

Was ist die Grundsteuer C?

Eine seit der Reform mögliche, höhere Grundsteuer auf unbebaute, baureife Grundstücke. Sie soll Bauland mobilisieren und Spekulation entgegenwirken.

Muss jede Gemeinde die Grundsteuer C erheben?

Nein, das entscheidet jede Gemeinde selbst.