Grundsteuer A, B und C – hinter diesen Buchstaben stecken drei unterschiedliche Formen der Grundsteuer. Wer sie kennt, versteht seinen Bescheid besser und weiß, welche Regel für das eigene Grundstück gilt.
Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft
Die Grundsteuer A (das A steht für agrarisch) betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie gilt für entsprechend genutzte Flächen und ist für die meisten Privathaushalte nicht relevant.
Grundsteuer B: die häufigste Form
Die Grundsteuer B (baulich) betrifft alle übrigen Grundstücke – also bebaute und bebaubare Flächen wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder gewerblich genutzte Grundstücke. Für die allermeisten Eigentümer und Mieter ist diese Form gemeint, wenn von der Grundsteuer die Rede ist.
Grundsteuer C: gegen Spekulation mit Bauland
Mit der Reform kam die Möglichkeit der Grundsteuer C hinzu. Gemeinden können damit unbebaute, aber baureife Grundstücke höher besteuern. Ziel ist es, dass Bauland tatsächlich bebaut und nicht nur als Wertanlage gehalten wird. Ob eine Gemeinde die Grundsteuer C erhebt, entscheidet sie selbst.
Wie sich die Höhe der Grundsteuer im Einzelnen berechnet, lesen Sie im Überblick Grundsteuer verständlich erklärt.