Erhöhte Grundsteuer, die Gemeinden auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben können.
Mit der Grundsteuer C können Gemeinden seit der Reform baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern, um Spekulation zu bremsen und Bebauung zu fördern. Sie ist optional und wird per Satzung eingeführt.
Ausführlich erklärt: Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede einfach erklärt