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Grundsteuer C

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Alle Begriffe im Glossar A–Z →

Erhöhte Grundsteuer, die Gemeinden auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben können.

Mit der Grundsteuer C können Gemeinden seit der Reform baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern, um Spekulation zu bremsen und Bebauung zu fördern. Sie ist optional und wird per Satzung eingeführt.

Ausführlich erklärt: Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede einfach erklärt

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