Abstandsfläche

Vorgeschriebener Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze und zum Nachbargebäude.

Die Abstandsfläche sorgt dafür, dass Gebäude genügend Abstand zueinander halten – für Licht, Luft, Brandschutz und den Frieden zwischen Nachbarn.

Genauer erklärt

Die Abstandsfläche ist die Fläche vor den Außenwänden eines Gebäudes, die von oberirdischer Bebauung freizuhalten ist. Ihre Tiefe richtet sich nach der Wandhöhe und ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Landes geregelt – verbreitet sind 0,4 der Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter.

Die Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen und dürfen sich nicht mit denen des Nachbarn überschneiden. Für untergeordnete Bauteile und bestimmte Anlagen wie Garagen gelten Sonderregeln.

Reicht der Platz nicht, lässt sich eine Abweichung beantragen oder über eine Baulast sichern, mit der ein Nachbar Abstandsflächen auf seinem Grundstück übernimmt. Ein Verstoß kann zur Versagung der Baugenehmigung führen.