Baurecht des jeweiligen Bundeslandes; regelt unter anderem, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind.
Wie hoch, wie nah und wie sicher gebaut werden darf, steht nicht im Bundesrecht, sondern in der Landesbauordnung.
Genauer erklÀrt
Die Landesbauordnung (LBO) ist das zentrale Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes. Sie regelt die Anforderungen an bauliche Anlagen â Standsicherheit, Brandschutz, AbstandsflĂ€chen, StellplĂ€tze â und das Baugenehmigungsverfahren.
WĂ€hrend das bundesweite Bauplanungsrecht (BauGB) das âObâ und âWoâ der Bebauung regelt, bestimmt die LBO als Bauordnungsrecht das âWieâ. Viele LĂ€nder orientieren sich an der Musterbauordnung, weichen im Detail aber ab.
Aus der LBO ergibt sich, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, -frei oder im vereinfachten Verfahren zulÀssig sind. Vollzogen wird sie durch das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde.