Bauamt

Kommunale Stelle, die Bauanträge prüft und für Baurecht vor Ort zuständig ist.

Das Bauamt ist die erste Adresse rund ums Bauen – von der Beratung über die Genehmigung bis zur Kontrolle auf der Baustelle.

Genauer erklärt

Das Bauamt (auch Bauordnungs- oder Bauaufsichtsamt) ist die kommunale Stelle für Baugenehmigungen, die Überwachung der Bauvorschriften und Aufgaben der Bauleitplanung. In größeren Kommunen ist es in Bauordnung und Stadtplanung gegliedert.

Bürger haben hier vor allem mit der Baugenehmigung, der Bauvoranfrage und Fragen zum Bebauungsplan zu tun. In kleineren Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht übernimmt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises diese Aufgaben.

Grundlage der Arbeit sind die Landesbauordnung und das bundesweite Bauplanungsrecht (BauGB). Das Bauamt prüft Anträge, erteilt Genehmigungen und kann bei Verstößen Baustopp oder Rückbau anordnen.