Planung der Gemeinde zur Steuerung der baulichen Nutzung von Flächen (Flächennutzungs- und Bebauungsplan).
Mit der Bauleitplanung entscheidet die Gemeinde in eigener Verantwortung, wie sich Städte und Dörfer räumlich entwickeln – sie ist Kern der kommunalen Planungshoheit.
Genauer erklärt
Geregelt ist die Bauleitplanung im Baugesetzbuch (§ 1 BauGB). Sie ist zweistufig aufgebaut: der vorbereitende Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet und der verbindliche Bebauungsplan für einzelne Teilbereiche.
Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung. Dabei müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (Abwägungsgebot, § 1 Abs. 7 BauGB).
Das Verfahren sieht eine frühzeitige und eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung prüft die Rechtsaufsicht nur die Rechtmäßigkeit der Pläne, nicht ihre Zweckmäßigkeit.