Vorbereitender Bauleitplan, der die geplante Flächennutzung im gesamten Gemeindegebiet darstellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die Grobplanung der Gemeinde: Er legt für das gesamte Gebiet fest, wo künftig gewohnt, gearbeitet, erholt oder Landwirtschaft betrieben werden soll.
Genauer erklärt
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan (§ 5 BauGB) und damit die erste Stufe der zweistufigen Bauleitplanung. Aus ihm werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt (Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 BauGB).
Er ist behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar für den Bürger – aus dem FNP allein lässt sich kein Baurecht ableiten. Er bindet die Gemeinde bei ihrer weiteren Planung sowie andere Träger öffentlicher Belange.
Dargestellt werden in groben Zügen u. a. Wohnbau-, Gewerbe- und Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für den Gemeinbedarf – ohne parzellenscharfe Festsetzung, die erst der Bebauungsplan trifft. Aufgestellt wird der FNP vom Gemeinderat mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.