Einzugsgebiet einer Grundschule; maßgeblich dafür, welche Schule zuständig ist.
In welche Schule ein Kind kommt, hängt oft vom Wohnort ab – der Schulbezirk bestimmt die zuständige Schule.
Genauer erklärt
Ein Schulbezirk (Schulsprengel) ist das räumlich festgelegte Einzugsgebiet einer öffentlichen Schule. Kinder aus dem Bezirk werden in der Regel der zugehörigen Schule zugewiesen.
Schulbezirke gibt es vor allem für Grundschulen; ihre Festlegung obliegt dem Schulträger bzw. der Kommune. Ob sie verbindlich sind, hängt vom Landesrecht ab – manche Länder haben die Bindung gelockert oder abgeschafft.
Wer sein Kind an einer anderen als der zuständigen Schule anmelden will, braucht meist eine Ausnahmegenehmigung (Gastschulantrag). Der Schulbezirk steuert so die Verteilung der Schülerzahlen.