Zustand, in dem ein Bescheid nach Ablauf der Frist nicht mehr angefochten werden kann.
Wird ein Bescheid nicht rechtzeitig angefochten, ist er in der Regel endgültig – er wird bestandskräftig.
Genauer erklärt
Bestandskraft bedeutet, dass ein Verwaltungsakt nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann und damit verbindlich wird. Sie tritt ein, wenn die Frist für Widerspruch oder Einspruch ungenutzt verstreicht oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Man unterscheidet formelle Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) und materielle Bestandskraft (inhaltliche Bindungswirkung). Ein bestandskräftiger Bescheid ist grundsätzlich vollziehbar und bindend.
Nur ausnahmsweise lässt sich ein bestandskräftiger Bescheid noch ändern – etwa durch Rücknahme, Widerruf oder Wiederaufgreifen des Verfahrens. Deshalb ist es wichtig, die Fristen aus der Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten.