Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, etwa gegen einen Bescheid der Gemeinde.
Wer mit einem Behördenbescheid nicht einverstanden ist, kann sich oft zunächst mit dem Widerspruch wehren – bevor es vor Gericht geht.
Genauer erklärt
Der Widerspruch ist der allgemeine förmliche Rechtsbehelf gegen einen belastenden Verwaltungsakt. Er leitet das Vorverfahren ein, in dem die Behörde ihre Entscheidung noch einmal überprüft.
Er ist meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen; Einzelheiten nennt die Rechtsbehelfsbelehrung. Hilft die Behörde nicht ab, entscheidet die nächsthöhere Stelle per Widerspruchsbescheid.
Erst danach ist der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet. In manchen Ländern und Bereichen ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft; im Steuer- und Bußgeldrecht heißt der Rechtsbehelf Einspruch.