Förmlicher Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, meist innerhalb eines Monats einzulegen.
Der Einspruch ist der Rechtsbehelf gegen bestimmte Bescheide – vor allem im Steuer- und Bußgeldrecht.
Genauer erklärt
Der Einspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, mit dem man sich gegen bestimmte Bescheide wendet und deren Überprüfung verlangt. Typisch ist er im Steuerrecht (gegen Bescheide des Finanzamts) und im Ordnungswidrigkeitenrecht (gegen den Bußgeldbescheid).
Er ist in der Regel innerhalb einer Frist – häufig ein Monat, beim Bußgeldbescheid zwei Wochen – bei der erlassenden Stelle einzulegen. Die richtige Frist und Form nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Vom Widerspruch, dem allgemeinen Rechtsbehelf gegen viele kommunale Verwaltungsakte, ist der Einspruch zu unterscheiden. Wird er nicht rechtzeitig eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig.