Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis am Ende eines Bescheids, wie und in welcher Frist man Einspruch oder Widerspruch einlegen kann.

Am Ende vieler Bescheide steht der vielleicht wichtigste Absatz: die Rechtsbehelfsbelehrung – sie sagt, wie man sich wehren kann.

Genauer erklärt

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist der Hinweis am Ende eines Bescheids, der über den möglichen Rechtsbehelf informiert: welcher (etwa Widerspruch oder Einspruch), bei welcher Stelle, in welcher Form und innerhalb welcher Frist.

Ist sie korrekt, gilt in der Regel eine Frist von einem Monat. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist meist auf ein Jahr.

Sie hat damit erhebliche praktische Bedeutung: Wer sie übersieht, riskiert, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Ein sorgfältiger Blick lohnt sich bei jedem belastenden Bescheid.