Geringes Geld bei kleinen Verstößen; mit Zahlung ist das Verfahren beendet.
Bei kleinen Verstößen bleibt es oft beim Verwarnungsgeld – der milderen, unkomplizierteren Alternative zum Bußgeld.
Genauer erklärt
Das Verwarnungsgeld ist eine geringfügige Geldzahlung (in der Regel bis 55 Euro), mit der kleinere Ordnungswidrigkeiten unbürokratisch erledigt werden. Bekannt ist es vor allem vom Falschparken (‚Knöllchen‘).
Eine Verwarnung wird nur mit Einverständnis des Betroffenen wirksam; zahlt man (meist innerhalb einer Woche), ist die Sache erledigt. Es ergeht kein förmlicher Bescheid und es entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Zahlt man nicht oder widerspricht, folgt in der Regel ein Bußgeldbescheid mit höheren Kosten. Das Verwarnungsgeld ist damit die niedrigschwellige Vorstufe zum Bußgeldverfahren.