Ordnungswidrigkeit

Gesetzesverstoß unterhalb der Straftat, der mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird.

Nicht jeder Regelverstoß ist eine Straftat – viele sind ‚nur‘ Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld geahndet werden.

Genauer erklärt

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, der – anders als eine Straftat – nicht mit Strafe, sondern mit einer Geldbuße geahndet wird. Grundlage sind das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Fachgesetze und kommunale Satzungen.

Typische Beispiele sind Falschparken, Lärm, Müllverstöße oder eine verspätete Anmeldung (Verletzung der Meldepflicht). Geahndet werden sie von Behörden wie dem Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen; dann entscheidet gegebenenfalls das Amtsgericht. Anders als bei Straftaten entsteht kein Eintrag ins Führungszeugnis.