Bauvorlageberechtigung

Berechtigung, einen Bauantrag einzureichen; sie liegt meist bei Architekten oder Bauingenieuren.

Nicht jeder darf einen Bauantrag einreichen – dafür braucht es die Bauvorlageberechtigung.

Genauer erklärt

Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, bautechnische Unterlagen (Bauvorlagen) fĂĽr einen genehmigungspflichtigen Bauantrag zu erstellen und einzureichen. Sie soll sichern, dass EntwĂĽrfe fachlich qualifiziert sind.

Berechtigt sind in der Regel Architekten und Bauingenieure, die in die entsprechende Liste ihrer Kammer eingetragen sind. Die Einzelheiten regelt die Landesbauordnung.

Für kleinere oder genehmigungsfreie Vorhaben gibt es je nach Land Ausnahmen mit eingeschränkter oder ohne Bauvorlageberechtigung. Ohne berechtigten Entwurfsverfasser wird ein Bauantrag nicht bearbeitet.