Grundsteuermessbetrag

Zwischenergebnis der Grundsteuerberechnung: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl.

Der Grundsteuermessbetrag ist die Zwischenstufe zwischen Grundstükswert und tatsächlicher Steuer.

Genauer erklärt

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich, indem der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Er wird vom Finanzamt in einem eigenen Grundsteuermessbescheid festgesetzt.

Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an und setzt daraus im Grundsteuerbescheid die zu zahlende Grundsteuer fest. Der Messbetrag ist die Schnittstelle zwischen Finanzamt (Bewertung) und Kommune (Erhebung).

Wer gegen die Bewertung vorgehen will, muss den Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamts richten – nicht gegen den Bescheid der Gemeinde. Ein Fehler im Messbetrag wirkt sich unmittelbar auf die Steuerhöhe aus.