Grundsteuerwert

Vom Finanzamt festgestellter Wert eines Grundstücks, Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Mit der Grundsteuerreform bekam jedes Grundstück einen neuen Wert – den Grundsteuerwert, der den alten Einheitswert ablöst.

Genauer erklärt

Der Grundsteuerwert ist die seit der Reform maßgebliche Bewertungsgröße für die Grundsteuer. Er löst den früheren Einheitswert ab und wird vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt.

Ermittelt wird er nach dem Bundesmodell oder einem abweichenden Landesmodell; in das Bundesmodell fließen u. a. Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und eine statistische Nettokaltmiete ein. Die Länder durften eigene Modelle wählen (Öffnungsklausel).

Aus dem Grundsteuerwert wird über die Steuermesszahl der Messbetrag und über den Hebesatz die endgültige Grundsteuer berechnet. Seit 2025 ist er die Grundlage der laufenden Grundsteuer.