Früher zur Grundsteuerberechnung genutzter Wert, seit der Reform durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Der Einheitswert war jahrzehntelang die Grundlage der Grundsteuer – bis das Bundesverfassungsgericht ihn kippte.
Genauer erklärt
Der Einheitswert war ein steuerlicher Wert für Grundbesitz, der bis zur Grundsteuerreform als Bemessungsgrundlage diente. Er beruhte auf veralteten Wertverhältnissen (Westdeutschland 1964, Ostdeutschland 1935).
Weil diese Werte die tatsächlichen Verhältnisse stark verzerrten, erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Einheitsbewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig. An seine Stelle trat der Grundsteuerwert.
Seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der reformierten Grundsteuerwerte erhoben; für die Grundsteuer hat der Einheitswert ausgedient.