Organisation von Kreis und Land zur Bewältigung großer Schadenslagen.
Wenn Hochwasser, Großbrände oder Stromausfälle den Alltag lahmlegen, greift der Katastrophenschutz – ein Zusammenspiel vieler Ebenen.
Genauer erklärt
Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Großschadenslagen und Katastrophen. Zuständig sind primär die Länder und die Kreise bzw. kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden.
Getragen wird er von einem Verbund aus Feuerwehren, Hilfsorganisationen (DRK, THW, DLRG u. a.) und Behörden – überwiegend ehrenamtlich. Der Bund unterstützt im Rahmen des Zivilschutzes.
Zu den Aufgaben zählen Warnung der Bevölkerung (etwa über Cell Broadcast und Sirenen), Evakuierung und Versorgung. Vorsorge, Übungen und Alarmpläne sollen im Ernstfall schnelle Hilfe sichern.