Erweitertes FĂĽhrungszeugnis

Führungszeugnis mit zusätzlichen Einträgen, nötig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss oft mehr vorlegen als ein normales Führungszeugnis – nämlich das erweiterte.

Genauer erklärt

Das erweiterte Führungszeugnis ist eine besondere Form des Führungszeugnisses. Es enthält zusätzlich bestimmte Verurteilungen, die im normalen Führungszeugnis nicht mehr auftauchen – insbesondere einschlägige Sexual- und Gewaltdelikte.

Vorgelegt werden muss es vor allem bei beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (§ 30a BZRG). Nötig ist ein Nachweis der anfordernden Stelle über den Zweck.

Beantragt wird es wie das einfache Führungszeugnis beim Bürgerbüro oder online. Für das Ehrenamt ist es häufig kostenfrei; erforderlich ist meist eine Bestätigung des Vereins oder Trägers.