Sozialleistung für ältere Menschen, deren Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, sichert die Grundsicherung im Alter das Existenzminimum – ohne dass die Kinder dafür geradestehen müssen.
Genauer erklärt
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nicht zum Leben reichen. Geregelt ist sie im SGB XII.
Sie deckt den notwendigen Lebensunterhalt und angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Anders als früher wird der Unterhalt der Kinder in der Regel nicht herangezogen (bis zu einer hohen Einkommensgrenze).
Beantragt wird sie beim Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt der Kommune. Von Wohngeld und anderen Leistungen ist sie abzugrenzen; sie ist die Grundsicherung außerhalb der Erwerbsfähigkeit.