Genehmigungspflichtige Änderung der Nutzung eines Gebäudes, etwa von Gewerbe zu Wohnen.
Wer Räume anders nutzt als genehmigt – etwa Laden statt Wohnung –, braucht oft eine Genehmigung, selbst ganz ohne Umbau.
Genauer erklärt
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine bauliche Anlage anders genutzt wird als genehmigt und für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten. Sie kann genehmigungspflichtig sein, auch wenn nicht gebaut wird.
Beispiele sind die Umwandlung von Wohnraum in eine Praxis, einer Scheune in Wohnraum oder eines Ladens in Gastronomie. Geprüft werden dann u. a. Stellplätze, Brandschutz und die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan.
Die Genehmigung erteilt das Bauamt auf Antrag. Eine ungenehmigte Nutzungsänderung kann untersagt werden und ist bußgeldbewehrt.