Konzessionsabgabe

Entgelt, das Versorgungsunternehmen für die Nutzung öffentlicher Wege an die Kommune zahlen.

Wer Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeleitungen durch das öffentliche Straßenland führt, nutzt kommunales Eigentum – dafür zahlen die Versorger eine Konzessionsabgabe.

Genauer erklärt

Grundlage sind ein Konzessionsvertrag und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Gezahlt wird die Abgabe für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Versorgungsleitungen zu nutzen (Wegenutzungsrecht).

Die zulässigen Höchstsätze richten sich nach der KAV und u. a. nach der Einwohnerzahl der Gemeinde; bezogen werden sie auf die gelieferte Menge bzw. den Umsatz. Die Vergabe der Konzessionen erfolgt in der Regel im Wettbewerb und ist zeitlich befristet.

Für viele Kommunen ist die Konzessionsabgabe eine verlässliche Einnahme und zugleich ein Instrument, um die örtliche Daseinsvorsorge – etwa den Ausbau eines Wärmenetzes – mitzugestalten. Sie zählt zu den Kommunalabgaben im weiteren Sinne.