Kommunale Satzung mit örtlichen Ruhezeiten und Lärmregeln.
Damit die Nachtruhe gilt und Baulärm Grenzen hat, kann die Gemeinde eigene Regeln in einer Lärmschutzsatzung festlegen.
Genauer erklärt
Eine Lärmschutzsatzung ist eine kommunale Satzung, mit der eine Gemeinde den Schutz vor Lärm regelt – etwa Ruhezeiten, den Betrieb von Geräten oder Lärm bei bestimmten Anlässen. Grundlage sind das Landes-Immissionsschutzrecht und die Selbstverwaltungshoheit.
Typische Inhalte sind Mittags- und Nachtruhezeiten, Regelungen für Rasenmäher und Laubbläser oder für Gaststätten und Veranstaltungen. Sie konkretisiert allgemeine Vorgaben für die örtlichen Verhältnisse.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; für den Vollzug sorgt meist das Ordnungsamt. Bundesweite Grenzwerte, etwa für Anlagen, bleiben davon unberührt.