Kommunale Satzung, die Abfallentsorgung, Tonnen und GebĂĽhren vor Ort regelt.
Wann welche Tonne geleert wird, was Müll kostet und wer ihn abholt – das regelt die Abfallsatzung der Kommune.
Genauer erklärt
Die Abfallsatzung ist die kommunale Satzung, die die Abfallentsorgung vor Ort regelt. Sie legt u. a. den Anschluss- und Benutzungszwang, die Abfallarten, Behälter, Abfuhrrhythmen und die Gebühren fest.
Grundlage sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Landesabfallgesetze. Träger der Entsorgung ist meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
Für die Abfallgebühren gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Satzung regelt auch die Nutzung von Angeboten wie dem Wertstoffhof und die Trennung der Abfälle.